Netzwerkkoordination Frühe Hilfen

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Rheingau-Taunus-Kreis
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen

Ansprechpartner: Regine Walther-Zeidler
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach

Tel. 06124 – 510 459
Fax 06124 – 510 773

Mail: regine.walther-zeidler@rheingau-taunus.de
Internet: http://www.fruehehilfen-rtk.de/

Kernkompetenz:

Mit der Geburt eines Kindes stehen Eltern und Alleinerziehende  oft vor vielen neuen Herausforderungen. Heutzutage ist es längst nicht mehr selbstverständlich, dass  Verwandte oder Freunde in der Nähe sind, wenn ein Kind geboren wird. Aber selbst wenn Familie und Freunde am Wohnort leben und unterstützen, gibt es meist viele Fragen zu den unterschiedlichsten Themen und Lebenslagen aus Gesundheit und Erziehung.

Im Rahmen der Frühen Hilfen können Eltern zu diesen Themen und Lebenslagen Unterstützung erhalten. Angebote Früher Hilfen basieren auf den Schwerpunkten Stärkung der Elternkompetenz, präventiver Schutz der Entwicklung von Kindern und der Vernetzung der Angebote und Akteure.

Im Rheingau-Taunus-Kreis kommen jährlich ca. 1200 Kinder zu Welt. Es besteht eine ausgeprägte Angebotsstruktur an Unterstützungsmöglichkeiten für (werdende) Eltern. Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015 befindet sich das Netzwerk Frühe Hilfen und Kooperation im Kinderschutz des Rheingau-Taunus-Kreises seit 2013 im Aufbau.

Angebote:

  • Frühe Hilfen bestehen aus Angeboten und Maßnahmen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung, der Frühförderung etc. Diese basieren vor allem auf interdisziplinärere Zusammenarbeit der Akteure, beziehen aber auch bürgerschaftliches Ehrenamt und die Stärkung sozialer Netzwerke der Familien mit ein.

 

Kooperationen und Vernetzungen mit anderen Institutionen und Vereinen:

  • Ziel des Netzwerks ist der Aufbau verbindlicher Strukturen der Zusammenarbeit der Akteure und die gegenseitige Information über die vorgehaltene Angebots zur Vermittlung der (werdende) Eltern und Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

 

Weiterleitung: